AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen HOTEL AM FRIEDENSPLATZ
1. Abschluss eines Vertrages
1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Leistungen zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden vom HOTEL AM FRIEDENSPLATZ schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Hinhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.
2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich .Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer vorgesehenden Abreise nach 11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen.
3. Leistungen
3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leitungsumfang des Hotels ergebt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung , einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens HOTEL AM FRIEDENSPLATZ entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. Bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.
4. Zahlung
4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. HOTEL AM FRIEDENSPLATZ ist berechtigt , jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andrer Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen du zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder bei Gesamtvorauszahlungen.
HOTEL AM FRIEDENSPLATZ darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebendes Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines von HOTEL AM FRIEDENSPLATZ akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.
4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist HOTEL AM FRIEDENSPLATZ berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt HOTEL AM FRIEDENSPLATZ vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel, von dem Rechnungsempfänger, eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf de Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist HOTEL AM FRIEDENSPLATZ in jedem
einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.
4.5 Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Anderfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten von HOTEL AM FRIEDENSPLATZ massgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahl vier Wochen vor Ankunft der Gruppe HOTEL AM FRIEDENSPLATZ eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Bei Gruppenreservierungen behält sich das Hotel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommen Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.
5. Stornierungen
5.1 Übernachtungen: Es gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen der getätigten Buchungen. Einsehbar bei Buchung.
5.2 Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Stornofristen Gültigkeit:
a) über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,
b) 29. bis Tag der Anreise Bereitstellungskosten.
6. Haftung
6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber HOTEL AM FRIEDENSPLATZ für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
6.2 HOTEL AM FRIEDENSPLATZ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. HOTEL AM FRIEDENSPLATZ bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
6.3 HOTEL AM FRIEDENSPLATZ haften gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 6000 EUR); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 1500 EUR, es sei denn, HOTEL AM FRIEDENSPLATZ oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurde HOTEL AM FRIEDENSPLATZ, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben.
6.4 Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf einen HOTEL AM FRIEDENSPLATZ bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von HOTEL AM FRIEDENSPLATZ auf die Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
6.5 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner , mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörungen zu versichern. Eine Haftung von HOTEL AM FRIEDENSPLATZ wird ausgeschlossen.
7. Kündigung
7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht HOTEL AM FRIEDENSPLATZ ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat HOTEL AM FRIEDENSPLATZ begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann HOTEL AM FRIEDENSPLATZ das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
7.2 Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von HOTEL AM FRIEDENSPLATZ in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufs- veranstaltungen dienen, In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
8. Sonstiges
Tiere können im HOTEL AM FRIEDENSPLATZ nicht aufgenommen werden. Die Beherbergung eines Tieres durch den Gast berechtigt HOTEL AM FRIEDENSPLATZ ebenfalls zur Kündigung. In diesen Fällen steht dem Hotel ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu.